#58 Namensstreit um "Wackelzahn" I Nein zu "Teleärzten" I Abmahnung: Zeugen nennen I Kündigung wegen Krankheit fast unmöglich
Namensstreit um "Wackelzahn" I Nein zu "Teleärzten" I Abmahnung: Zeugen nennen I Kündigung wegen Krankheit fast unmöglich
31.05.2024 55 min
Zusammenfassung & Show Notes
*Die Frage vorab: Zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit hätte eigentlich jeder verantwortlichen Person in Politik, Verband oder Verwaltung der sich abzeichnende Fachkräftemangel bei Erziehern bekannt sein müssen? Wir haben mal in den Archiven gewühlt und waren mehr als erstaunt!
*Eine Kindertagespflege hat den doch recht harmlosen Namen "Wackelzahn". Die Aufsichtsbehörde fordert nun aber vor Erneuerung der Tagespflegeerlaubnis aus offensichtlich sehr eigennützigen Motiven den Wechsel des Namens. Also: Namenswechsel oder keine Tagespflegeerlaubnis! Gibt es nicht? Oh doch...!
*Man fühlt sich recht unpässlich für die Arbeit und benötigt ohne viel Aufwand eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Zum Glück gibt es ja für manche Erkrankungen und bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, dass über das Internet oder per Telefon schnell zu erledigen. Kann aber ein Träger oder die Leitung vielleicht genau diesen Weg über solche Anbieter bzw. Teleärzte untersagen und auf einen persönlichen Arztbesuch für den Erhalt einer AUB bestehen?
*Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat ziemlich gut begründet, warum etwaige Zeugen in einer arbeitsrechtlichen Abmahnung sogar namentlich benannt werden müssen. Sicherlich gibt es auch sehr gute Argumente dagegen, aber die möglichen Konsequenzen sind noch viel weitreichender!
*"Wegen Krankheit kündigen - das muss doch wohl möglich sein!" Ja, ja, möglich mag im Einzelfall vieles sein. Aber solche Einzelfälle sind eher seltener. Grund hierfür sind die riesigen rechtlichen Hürden, die ein Träger als Arbeitgeber zu meistern hat, wenn er wirksam einer Erzieherin oder einem Erzieher kündigen will.
*Eine Kindertagespflege hat den doch recht harmlosen Namen "Wackelzahn". Die Aufsichtsbehörde fordert nun aber vor Erneuerung der Tagespflegeerlaubnis aus offensichtlich sehr eigennützigen Motiven den Wechsel des Namens. Also: Namenswechsel oder keine Tagespflegeerlaubnis! Gibt es nicht? Oh doch...!
*Man fühlt sich recht unpässlich für die Arbeit und benötigt ohne viel Aufwand eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Zum Glück gibt es ja für manche Erkrankungen und bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, dass über das Internet oder per Telefon schnell zu erledigen. Kann aber ein Träger oder die Leitung vielleicht genau diesen Weg über solche Anbieter bzw. Teleärzte untersagen und auf einen persönlichen Arztbesuch für den Erhalt einer AUB bestehen?
*Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat ziemlich gut begründet, warum etwaige Zeugen in einer arbeitsrechtlichen Abmahnung sogar namentlich benannt werden müssen. Sicherlich gibt es auch sehr gute Argumente dagegen, aber die möglichen Konsequenzen sind noch viel weitreichender!
*"Wegen Krankheit kündigen - das muss doch wohl möglich sein!" Ja, ja, möglich mag im Einzelfall vieles sein. Aber solche Einzelfälle sind eher seltener. Grund hierfür sind die riesigen rechtlichen Hürden, die ein Träger als Arbeitgeber zu meistern hat, wenn er wirksam einer Erzieherin oder einem Erzieher kündigen will.
*Die Frage vorab: Zu welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit hätte eigentlich jeder verantwortlichen Person in Politik, Verband oder Verwaltung der sich abzeichnende Fachkräftemangel bei Erziehern bekannt sein müssen? Wir haben mal in den Archiven gewühlt und waren mehr als erstaunt! Denn bereits im Jahr 2011 gab es Publikation der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), die sich nicht nur mit der bereits damals abzeichnenden Prekarisierung von Beschäftigungsbedingungen in Krippe, Kita und Hort beschäftigte, sondern ziemlich präzise voraussagte, warum alles zwangsläufig in einem riesigen pädagogischen Fachkräftemangel enden dürfte. Ähnliches stellte im selben Jahr auch eine Studie des Deutschen Jugendinstituts fest und sagte voraus, dass das so wohl nichts mit der Kitaplatz-Garantie ab 2013 werden wird. Und Überraschung: Es kam natürlich genau so...
*Eine Kindertagespflege hat den doch recht harmlosen Namen "Wackelzahn". Die Aufsichtsbehörde fordert nun aber vor Erneuerung der Tagespflegeerlaubnis aus offensichtlich sehr eigennützigen Motiven den Wechsel des Namens. Also: Namenswechsel oder keine Tagespflegeerlaubnis! Gibt es nicht? Oh doch...!
*Man fühlt sich recht unpässlich für die Arbeit und benötigt ohne viel Aufwand eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Zum Glück gibt es ja für manche Erkrankungen und bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, dass über das Internet oder per Telefon schnell zu erledigen. Kann aber ein Träger oder die Leitung vielleicht genau diesen Weg über solche Anbieter bzw. Teleärzte untersagen und auf einen persönlichen Arztbesuch für den Erhalt einer AUB bestehen?
*Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat ziemlich gut begründet, warum etwaige Zeugen in einer arbeitsrechtlichen Abmahnung sogar namentlich benannt werden müssen. Sicherlich gibt es auch sehr gute Argumente dagegen, aber die möglichen Konsequenzen sind noch viel weitreichender! Denn was soll ein Träger machen, wenn sich eine Person nur unter der Bedingung der Verschwiegenheit offenbart? Wie mit anonymen Informationen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz umgehen? Und schlussendlich: Auch Kita-Eltern können ja Zeugen eines Fehlverhaltens einer Fachkraft sein. Wenn diese nun in einer Abmahnung auch noch namentlich benannt werden müssen, könnte das mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Erziehungspartnerschaft womöglich schwierig werden, oder?
*"Wegen Krankheit kündigen - das muss doch wohl möglich sein!" Ja, ja, möglich mag im Einzelfall vieles sein. Aber solche Einzelfälle sind eher seltener. Grund hierfür sind die riesigen rechtlichen Hürden, die ein Träger als Arbeitgeber zu meistern hat, wenn er wirksam einer langzeiterkrankten Erzieherin oder einem Erzieher kündigen will. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat jüngst dargelegt, wie man es machen muss. Wir reden darüber und stellen uns die Frage, ob dann nicht Personen mit häufigen Kurzzeiterkrankungen grundsätzlich leichter zu kündigen wären.
Über all dies reden wir in dieser Folge unserer Kitarechtler-Plauderei!
*Eine Kindertagespflege hat den doch recht harmlosen Namen "Wackelzahn". Die Aufsichtsbehörde fordert nun aber vor Erneuerung der Tagespflegeerlaubnis aus offensichtlich sehr eigennützigen Motiven den Wechsel des Namens. Also: Namenswechsel oder keine Tagespflegeerlaubnis! Gibt es nicht? Oh doch...!
*Man fühlt sich recht unpässlich für die Arbeit und benötigt ohne viel Aufwand eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Zum Glück gibt es ja für manche Erkrankungen und bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, dass über das Internet oder per Telefon schnell zu erledigen. Kann aber ein Träger oder die Leitung vielleicht genau diesen Weg über solche Anbieter bzw. Teleärzte untersagen und auf einen persönlichen Arztbesuch für den Erhalt einer AUB bestehen?
*Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat ziemlich gut begründet, warum etwaige Zeugen in einer arbeitsrechtlichen Abmahnung sogar namentlich benannt werden müssen. Sicherlich gibt es auch sehr gute Argumente dagegen, aber die möglichen Konsequenzen sind noch viel weitreichender! Denn was soll ein Träger machen, wenn sich eine Person nur unter der Bedingung der Verschwiegenheit offenbart? Wie mit anonymen Informationen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz umgehen? Und schlussendlich: Auch Kita-Eltern können ja Zeugen eines Fehlverhaltens einer Fachkraft sein. Wenn diese nun in einer Abmahnung auch noch namentlich benannt werden müssen, könnte das mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Erziehungspartnerschaft womöglich schwierig werden, oder?
*"Wegen Krankheit kündigen - das muss doch wohl möglich sein!" Ja, ja, möglich mag im Einzelfall vieles sein. Aber solche Einzelfälle sind eher seltener. Grund hierfür sind die riesigen rechtlichen Hürden, die ein Träger als Arbeitgeber zu meistern hat, wenn er wirksam einer langzeiterkrankten Erzieherin oder einem Erzieher kündigen will. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat jüngst dargelegt, wie man es machen muss. Wir reden darüber und stellen uns die Frage, ob dann nicht Personen mit häufigen Kurzzeiterkrankungen grundsätzlich leichter zu kündigen wären.
Über all dies reden wir in dieser Folge unserer Kitarechtler-Plauderei!
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/