Als kranker Erzieher zum Personalgespräch beim Kita-Träger I Muss ich, muss ich nicht I Ein Urteil dazu!
Muss ein kranker Erzieher oder eine kranke Erzieherin, der oder die auch über eine Krankschreibung verfügt, auf Anforderung des Kindergarten-Trägers zum Personalgespräch bzw. zum Teamgespräch erscheinen? Droht beim Fernbleiben etwa eine Abmahnung?
05.11.2016 16 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Muss ein kranker Erzieher oder eine kranke Erzieherin, der oder die auch über eine Krankschreibung verfügt, auf Anforderung des Kindergarten-Trägers zum Personalgespräch bzw. zum Teamgespräch erscheinen? Droht beim Fernbleiben etwa eine Abmahnung? Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nun eine Entscheidung getroffen,
Muss ein kranker Erzieher oder eine kranke Erzieherin, der oder die auch über eine Krankschreibung verfügt, auf Anforderung des Kindergarten-Trägers zum Personalgespräch bzw. zum Teamgespräch erscheinen? Droht beim Fernbleiben etwa eine Abmahnung? Kündigung?
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nun eine Entscheidung getroffen, die wir in unserem Podcast eingehend besprechen.
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/