Kitarechtler Plauderei (Podcast)

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Aufsichtspflicht für Erzieher: Wenn Kinder zum Ausflug nach gebracht werden?

Müssen Erzieher*innen die Kinder auch annehmen, wenn sie zu spät zum Ausflug gebracht werden? Wir beschäftigen uns heute mit der folgenden Situation: der Kita-Alltag geht morgens los, alle Kinder werden gebracht,

26.08.2019 7 min Kitarechtler.de Podcast

Zusammenfassung & Show Notes

Müssen Erzieher*innen die Kinder auch annehmen, wenn sie zu spät zum Ausflug gebracht werden? Wir beschäftigen uns heute mit der folgenden Situation: der Kita-Alltag geht morgens los, alle Kinder werden gebracht, zwei Erzieher*innen machen sich mit 10 Kindern auf den
Wir beschäftigen uns in dieser Folge der Kitarechtler - Plauderei mit der folgenden Situation: der Kita-Alltag geht morgens los, alle Kinder werden gebracht, zwei Erzieher*innen machen sich mit 10 Kindern auf den Weg zum Spielplatz. Ein Elternteil hat von dem Ausflug schon am Vortag gehört, kommt aber zu spät und bringt das Kind gleich zum Spielplatz. 

Das Problem: die Erzieher*innen hatten sich auf einen Spielplatzbesuch mit 10 Kindern eingestellt. Kommt nun ein Kind oder sogar mehrere später dazu, haben die Erzieher auf einmal die Aufsichtspflicht für mehr Kinder als eigentlich geplant.
Im Zweifel kann dadurch die Sicherheit der anderen Kinder gefährdet werden, wenn die Erzieher zum Beispiel mit der Situation überfordert sind und die Aufsicht für alle Kinder nicht mehr leisten können.

Man könnte überlegen, ob man eine Klausel in den Betreuungsvertrag einfügen könnte, die verbietet, Kinder nach einer bestimmten Zeit überhaupt noch in die Kita zu bringen. Zum Beispiel ab einer Verspätung von einer Stunde, so könnten sich Erzieher*innen besser auf die Situation einstellen. So eine Klausel im Vertrag wäre allerdings wahrscheinlich unwirksam weil sie als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) gelten würde und diese unwirksam werden, wenn sie für die Verbraucher*innen (in dem Fall die Eltern) unangemessen sind.

Es ist allerdings unter gewissen Umständen möglich, darauf zu bestehen, dass die Übergabe der Kinder nur in der Kita und nicht zum Beispiel bei einem Ausflugsziel stattfindet. Das ist dann der Fall, wenn es den Erzieher*innen nur unter außerordentlichen Anstrengungen möglich ist, die Aufsichtspflicht für alle Kinder zu gewährleisten. Das kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn die „Ausflugs-Regeln“ am Anfang mit allen Kindern wiederholt wurden und ein Kind diese nicht mitbekommt, weil es zu spät ist.

Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/