Den Kita-Arbeitsplatz aufhübschen I Private Fotos & Gegenstände I Rechte, Pflichten & Pflichten
Darf der Träger oder die Kitaleitung die private „Verschönerung“ des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsumfeldes verbieten? Fotos auf dem Schreibtisch, die Lieblingspflanze im Regal, die Kaffeetasse mit „lustigem“ Motiv von der letzten Urlaubsreise und der...
10.09.2017 8 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Darf der Träger oder die Kitaleitung die private „Verschönerung“ des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsumfeldes verbieten? Fotos auf dem Schreibtisch, die Lieblingspflanze im Regal, die Kaffeetasse mit „lustigem“ Motiv von der letzten Urlaubsreise und der Kugelschreiber mit der Parole irgendeiner Partei:
Darf der Träger oder die Kitaleitung die private „Verschönerung“ des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsumfeldes verbieten? Fotos auf dem Schreibtisch, die Lieblingspflanze im Regal, die Kaffeetasse mit „lustigem“ Motiv von der letzten Urlaubsreise und der Kugelschreiber mit der Parole irgendeiner Partei: Kommt das irgendwie bekannt vor?
Falls ja, werden Sie wahrscheinlich in einem für Deutschland ganz gewöhnlichem Arbeitsumfeld arbeiten oder gar selber daran gestalterisch mitgewirkt haben. Denn in den meisten Fällen ist es einem Arbeitgeber ziemlich egal, wie es im Büro und auf den Schreibtischen aussieht, so lange die Arbeit zügig und gewissenhaft erledigt wird.
Aber es kann es eben auch Anforderungen geben, da wird ein Arbeitgeber eher gehalten sein, ziemlich genaue Regeln für eine solche „Ausschmückung“ des Arbeitsumfeldes vorzugeben. Dies kann auch Arbeitgeber in Kita, Kindergarten oder Hort betreffen.
Daher stellt sich dann die Frage, ob oder wie weit ein Träger hier den Erziehern oder sonstigen Beschäftigten Vorgaben bzw. Dienstanweisungen machen oder gar Verbote aussprechen darf? Mehr dazu im Podcast!
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
Daher stellt sich dann die Frage, ob oder wie weit ein Träger hier den Erziehern oder sonstigen Beschäftigten Vorgaben bzw. Dienstanweisungen machen oder gar Verbote aussprechen darf? Mehr dazu im Podcast!
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/