Dienstanweisungen durch Kita-Leitung I Broschüren der Unfallkasse I Wirklich lesen!
Lesen bildet bekanntlich. Und eine Kitaleitung kann arbeitsrechtlich anweisen, dass etwas auch wirklich gelesen wird… Es gibt es sehr bekanntes Urteil zum Umfang der Aufsichtspflicht von Erzieher*innen in Kindertagesstätten bei einem Kita-Waldausflug,
08.07.2018 8 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Lesen bildet bekanntlich. Und eine Kitaleitung kann arbeitsrechtlich anweisen, dass etwas auch wirklich gelesen wird… Es gibt es sehr bekanntes Urteil zum Umfang der Aufsichtspflicht von Erzieher*innen in Kindertagesstätten bei einem Kita-Waldausflug, bei dem auffällt, wie sehr das Gericht darauf
Lesen bildet bekanntlich. Und eine Kitaleitung kann arbeitsrechtlich anweisen, dass etwas auch wirklich gelesen wird…
Es gibt es sehr bewegendes Urteil zum Umfang der Aufsichtspflicht von Erzieher*innen in Krippe, Kita & Hort bei einem Kita-Waldausflug. Hervorgehoben wurde hierbei insbesondere, dass nach den Feststellungen des Gerichts nicht einmal die einschlägigen Vorgaben und Broschüren der Unfallkasse den diesen Ausflug durchführenden Erzieher*innen bekannt gewesen war.
Verantwortlich für diesen vom Gericht empfundenen Missstand wurden aber in erster Linie gar nicht einmal die den Unfall verschuldeten Erzieher*innen gemacht, sondern deren – Achtung! Beim Ausflug gar nicht anwesenden! – Kita-Leitung und dem Träger. Denn diese hätten im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung dafür Sorge tragen müssen, dass alle Beschäftigten in Krippe, Kita oder Hort über die Informationen verfügen, die für die Arbeit in der Einrichtung oder eben auch bei besonderen Ausflügen unerlässlich sind.
Verantwortlich für diesen vom Gericht empfundenen Missstand wurden aber in erster Linie gar nicht einmal die den Unfall verschuldeten Erzieher*innen gemacht, sondern deren – Achtung! Beim Ausflug gar nicht anwesenden! – Kita-Leitung und dem Träger. Denn diese hätten im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung dafür Sorge tragen müssen, dass alle Beschäftigten in Krippe, Kita oder Hort über die Informationen verfügen, die für die Arbeit in der Einrichtung oder eben auch bei besonderen Ausflügen unerlässlich sind.
Daher raten wir in unserem Fortbildungen auch immer wieder dringend an, doch wenigstens die kostenlosen (!) Broschüren der gesetzlichen Unfallkassen dem Team zugänglich zu machen. Da es allerdings nicht reicht, diese lediglich auszudrucken und im Pausenraum auszulegen in der Hoffnung irgendwer wird sich schon erbarmen und einen scheuen Blick darauf werfen, raten wir darüber hinaus auch an, die Lektüre über eine Arbeitsanweisung bzw. Dienstanweisung ausdrücklich anzuordnen und dies in einer zeitnah folgenden Teamsitzung auch zu überprüfen, sowie beides zur eigenen Absicherung ebenso zu dokumentieren.
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/