Dürfen Kitas in Berlin ungeimpfte Kinder ablehnen? I Impfzwang durch die Hintertür oder die Freiheit der freien Träger?
Eine Impfpflicht gibt es nicht. Aber dürfen freie Träger trotzdem selbst bestimmen, ob sie Kinder ohne ausreichenden Impfschutz nicht aufnehmen? Es ist ein heißes Thema, keine Frage. Aber die Frage, ob ein Kind geimpft wird oder nicht, sollte in erster
10.03.2017 12 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Eine Impfpflicht gibt es nicht. Aber dürfen freie Träger trotzdem selbst bestimmen, ob sie Kinder ohne ausreichenden Impfschutz nicht aufnehmen? Es ist ein heißes Thema, keine Frage.
Aber die Frage, ob ein Kind geimpft wird oder nicht, sollte in erster Linie allein die Eltern beschäftigen. Und daher verwundert es etwas, wenn in Berlin den Kita-Trägern versucht wird vorzugeben, dass sie die Aufnahme eines Kindes nicht davon abhängig machen dürfen, ob ein Kind geimpft ist oder nicht.
Es ist in diesem Zusammenhang insbesondere erstaunlich, mit welcher Überzeugung die Senatsverwaltung die alleinige Deutungshoheit über Gesetze und den öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag für sich beansprucht. Am Ende ist und bleibt es jedoch nur eine Rechtsauffassung, die gegebenenfalls von einem Gericht bestätigt oder verworfen wird.
Das gilt natürlich auch für uns. Auch wir können zu dieser Thematik nur unsere Rechtsauffassung anbieten. Aber die Auffassung der Senatsverwaltung, alle Kindergarten-Träger in Berlin zur unbedingten Aufnahme auch gänzlich ungeimpfter Kinder zu verpflichten, würde einen tiefen Einschnitt in grundgesetzlich geschützte Positionen der Träger bedeuten. Denn Vertragsfreiheit und Berufsfreiheit wären betroffen. Auch würde am Konzept der freien Jugendhilfe gerüttelt werden. Das geht zwar, allerdings eben nicht grenzenlos und schon gar nicht ohne gewichtige Gründe, die wir vorliegend so nicht sehen. Im Gegenteil sehen wir überragend wichtige Gründe gerade für die Nichtaufnahme absichtlich nicht geimpfter Kinder – so es denn ein Kita-Träger will.
Das gilt natürlich auch für uns. Auch wir können zu dieser Thematik nur unsere Rechtsauffassung anbieten. Aber die Auffassung der Senatsverwaltung, alle Kindergarten-Träger in Berlin zur unbedingten Aufnahme auch gänzlich ungeimpfter Kinder zu verpflichten, würde einen tiefen Einschnitt in grundgesetzlich geschützte Positionen der Träger bedeuten. Denn Vertragsfreiheit und Berufsfreiheit wären betroffen. Auch würde am Konzept der freien Jugendhilfe gerüttelt werden. Das geht zwar, allerdings eben nicht grenzenlos und schon gar nicht ohne gewichtige Gründe, die wir vorliegend so nicht sehen. Im Gegenteil sehen wir überragend wichtige Gründe gerade für die Nichtaufnahme absichtlich nicht geimpfter Kinder – so es denn ein Kita-Träger will.
Denn dieser ist primär dem Schutz der bereits (!) betreuten Kinder und bereits (!) beschäftigten Erziehern etc. verpflichtet. Mehr dazu in dieser Folge unseres Kitarechtler - Podcasts...
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
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