Fehlerkultur in Krippe, Kita & Hort I Missgeschicke und echte Pflichtverletzungen
Sollte das Vertuschen von Fehler strenger „bestraft“ werden, als der Fehler selber? Wir alle machen Fehler. Einen Fehler machen, ist menschlich. Und fehlerfreie Systeme wird es wohl nie so richtig geben. Also wie mit Fehlern und vor allem mit der
26.11.2017 21 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Sollte das Vertuschen von Fehler strenger „bestraft“ werden, als der Fehler selber?
Wir alle machen Fehler. Einen Fehler machen, ist menschlich. Und fehlerfreie Systeme wird es wohl nie so richtig geben. Also wie mit Fehlern und vor allem mit der Tatsache, dass es immer Fehler geben wird, umgehen?
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Verschweigen, vertuschen, ignorieren? Und damit von vorneherein auf jede Chance verzichten, aus einmal gemachten Fehlern zu lernen?
Dazu ein Beispiel: Ein Kind schafft es auf besonders kreative Art und Weise durch oder über den Kitazaun zu gelangen oder auch nur durch eine sich gerade schließende Gartentür hindurch zu schlüpfen. Es mag vielleicht zum Glück nichts Schlimmes passieren, weil das Ausbüxen schnell bemerkt wird. Aber was, wenn der Vorfall im Rahmen der Aufsichtspflicht nicht weiter bekannt wird? Wenn die beteiligten Erzieher*innen beschließen, dass das doch besser „unter uns“ bleibt?
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Ja, was dann?
Dann wird aus diesem Fehler wenig bis nichts gelernt werden können. Schlimmstenfalls lassen womöglich die beteiligten Erzieher*innen, die den Vorfall „unter der Decke halten“ wollen, ihre Kollegen regelrecht reinrasseln, weil das betroffene Kind natürlich sein erfolgreiches Ausbüxen nicht vergisst und es bei anderen Erzieher*innen nochmal probiert.
Eine richtig verstandene Fehlerkultur in Kita, Kindergarten und Hort könnte solchen Konstellationen womöglich vorbeugen. Denn wenn es als ganz natürlich verstanden wird, mit Fehlern und Missgeschicken ganz offen umzugehen, wird sich zwangsläufig auch für alle anderen – am konkreten Missgeschick nicht beteiligten Personen, d.h. Erzieher*innen und Träger-Verantwortlichen – ein gewisser Lerneffekt einstellen.
Und gerade Kitaleitungen und Träger-Verantwortliche haben dann erst die Möglichkeit, wirklich frühzeitig bei gewissen ungünstigen Entwicklungen wirksam gegenzusteuern.
Sicherlich können Pflichtverletzungen bei einem steuerbaren Verhalten mit einer Abmahnung geahndet werden. Aber müsste das bei einem Vertuschen eines Fehlers dann nicht recht erst der Fall sein? Gerade um deutlich zu machen, dass ein Vertuschen von Fehlern und Missgeschicken nicht toleriert wird?
Darüber unterhalten wir uns in dieser Folge unseres Kitarechtler-Podcasts.
Wer lieber das Video dazu mag: Hier bei Youtube.
Und der Link, den wir im Podcast / Video ansprechen zum Ausgangsbericht, findet sich hier.
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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/
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