Kitarechtler Plauderei (Podcast)

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Geheime, zweite Personalakte in Kita & Hort? I Kita-Datenschutz I Träger-Verantwortung

Darf es eine „geheime“ oder zweite (Neben-) Personalakte für Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort beim Träger geben? In einer Personalakte beim Kita-Träger werden die relevanten Unterlagen des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt. So weit, so klar.

30.10.2017 15 min Kitarechtler.de Podcast

Zusammenfassung & Show Notes

Darf es eine „geheime“ oder zweite (Neben-) Personalakte für Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort beim Träger geben? In einer Personalakte beim Kita-Träger werden die relevanten Unterlagen des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt. So weit, so klar. Alle unsere +1.000! Videos hier in

Darf es eine „geheime“ oder zweite (Neben-) Personalakte für Erzieher in Krippe, Kindergarten oder Hort beim Träger geben? In einer Personalakte beim Kita-Träger werden die relevanten Unterlagen des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt. So weit, so klar. 

Aber was gehört in eine Personalakte im Einzelnen? Und darf ein*e Erzieher*in nach seinem Belieben – und vor allem beliebig oft – Einsicht in die Personalakte nehmen?

Was gilt aber, wenn eine Personalakte im entfernten Trägerbüro vorhanden ist und eine zweite „Sammlung“ von Unterlagen betreffend das Arbeitsverhältnis zusätzlich im kleinen Büro der Kitaleitung in der Einrichtung selber?

Wenn es also zu einer gewollten („geheim“) oder auch nur ungewollten „Verteilung“ von Unterlagen und Aufzeichnungen an zwei unterschiedlichen Orten gekommen ist? Was ist dann die Personalakte? Und in was hat ein*e Erzieher*in als Arbeitnehmer*in somit Anspruch auf Einsicht?

Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/