Gelnägel-Verbot für Erzieher? I Zulässig oder Schikane I Aufsicht, Haftung & Weisung
Darf ein Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger Gelnägel bei seinen beschäftigten Erziehern verbieten? Ein Träger als Arbeitgeber in Kita, Kindergarten oder Hort darf über das sogenannte Weisungsrecht (auch oft Direktionsrecht genannt) relativ viel gege...
03.09.2017 14 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Darf ein Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger Gelnägel bei seinen beschäftigten Erziehern verbieten? Ein Träger als Arbeitgeber in Kita, Kindergarten oder Hort darf über das sogenannte Weisungsrecht (auch oft Direktionsrecht genannt) relativ viel gegenüber seinen Beschäftigten für das Arbeitsverhältnis regeln. Alle
Darf ein Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger Gelnägel bei seinen beschäftigten Erziehern verbieten? Ein Träger als Arbeitgeber in Kita, Kindergarten oder Hort darf über das sogenannte Weisungsrecht (auch oft Direktionsrecht genannt) relativ viel gegenüber seinen Beschäftigten für das Arbeitsverhältnis regeln. Dabei kann vom Träger auch das Verhalten und die Ordnung im Betrieb vorgegeben werden. Denn im § 106 GewO heißt zur Überschrift „Weisungsrecht des Arbeitgebers“:
"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen."
Und genau darum geht es in dieser Folge unseres Kitarechtler.de-Podcasts:
"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen."
Und genau darum geht es in dieser Folge unseres Kitarechtler.de-Podcasts:
Welche Gesetzes- und Interessenslage könnten einen Kita-Träger, oder stellvertretend eine Kitaleitung, dazu berechtigen, zulässigerweise ein Gelnägel-Verbot auszusprechen? Und welche Interessen sind auf der Seite von Erziehern, die sich entsprechend schmücken wollen, durch den Träger in seinen Abwägungsprozess einzustellen?
Und welche Interessenslage oder Belange können letztendlich überwiegen?
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
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