Kindertagespflege, Kinderlärm und Eigentumswohnung (WEG)
Wenn die Kindertagespflege im Haus zu laut ist – über das Urteil des Amtsgerichts Bonn Kinder lachen, weinen, spielen, kreischen – kurzum: wenn Kinder Kinder sind und sich wie Kinder benehmen, sind sie häufig lauter als Erwachsene. Wenn sich nun
26.08.2019 6 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Wenn die Kindertagespflege im Haus zu laut ist – über das Urteil des Amtsgerichts Bonn
Kinder lachen, weinen, spielen, kreischen – kurzum: wenn Kinder Kinder sind und sich wie Kinder benehmen, sind sie häufig lauter als Erwachsene. Wenn sich nun eine Kindertagespflege in einem Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befindet, und die anderen Eigentümer*innen sich durch den Kinderlärm belästigt fühlen – kann die Einrichtung geschlossen werden? Das Amtsgericht Bonn verneint.
Der Entscheidung liegt folgender Fall zugrunde: Eine Eigentümerin stellte ihre Wohnung einer Kindertagespflege zur Verfügung. Die anderen Eigentümer*innen beschwerten sich und fordern die Schließung der Tagespflege. Mit der Begründung: Das Wohneigentum würde durch die Kinder entwertet werden.
Das Gericht entschied nun: Da nur eine überschaubare Anzahl von Kindern (in der Regel bis zu 5) die Kindertagespflege besucht, werden die anderen Eigentümer*innen nur in geringem Maße beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall besuchten sogar nur drei Kinder die Tagespflege. Diese Größe entspricht der durchschnittlichen Größe einer Familie. Bei einer im Haus lebenden Familie könne sich ebenso wenig über Kinderlärm beschwert werden, mit der Konsequenz des Auszugs der Familie.
Hinzu kommt: Kinder in der Tagespflege besuchen diese nur unter der Woche in einem festen Zeitfenster und machen Mittagsschlaf. Von daher sind die Zeiten der Lärmbelästigung sehr überschaubar. Ebenso sind etwaige Unfreundlichkeiten im Treppenhaus durch die Kinder abholenden Eltern im Treppenhaus zu dulden.
In einem Treppenhaus ist ein bisschen Unruhe nun mal Teil des allgemeinen Lebensrisikos und ebenfalls hinzunehmen. Solange es natürlich nur bei Unfreundlichkeiten bleibt.
Kurze Info am Ende: Sobald die Lautstärke einer Familie aber nicht mehr sozialadäquat ist, muss die Familie gewisse Einschränkungen hinnehmen. Übertragbar auf die Kindertagespflege: Wenn diese außerhalb des Rahmens des sozialadäquaten Verhaltens einer vierköpfigen Familie ist, sind eventuell Einschränkungen hinzunehmen. Aber wie so oft: Es ist individuell abhängig vom Einzelfall.
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
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