Kita-Fotoerlaubnis "one fits all" - oder für jedes Bild einzeln? I Datenschutz & Kinderschutz
Immer wieder gibt es Irritationen bei Erziehern und Kitaleitungen ob nun eine einzige Fotoerlaubnis von Eltern ausreicht oder ob eine gesonderte Erlaubnis für jedes einzelne Bild notwendig ist. Will eine Krippe,
02.08.2017 16 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Immer wieder gibt es Irritationen bei Erziehern und Kitaleitungen ob nun eine einzige Fotoerlaubnis von Eltern ausreicht oder ob eine gesonderte Erlaubnis für jedes einzelne Bild notwendig ist. Will eine Krippe, ein Kindergarten oder Hort von den anvertrauten Kindern Fotos machen und diese dann im Rahmen ihrer Arbeit mit den Kindern aber auch zur Elternarbeit verwenden, so wird hierfür mindestens eine entsprechende Erlaubnis der Sorgeberechtigten, also zumeist der Eltern, benötigt.
Soweit sollte sich das bereits herumgesprochen haben und auch hier auf dieser Webseite und in den diversen Videos von uns im Internet ist das ja schon vielfach erörtert worden. Daher halten es die meisten Einrichtungen, egal ob Krippe, Kita oder Hort, so, dass mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages zugleich auch eine gesonderte „Fotoerlaubnis“ den Eltern zur Gegenzeichnung vorgelegt wird. Aber genügt das bereits?
Darüber scheint eine gewisse Unsicherheit zu herrschen. Denn immer wieder bekommen wir in unseren Fortbildungen und Seminaren die Frage gestellt, wie so eine Fotoerlaubnis denn konkret aussehen müsse, damit diese auch „rechtswirksam“ sei.
Soweit sollte sich das bereits herumgesprochen haben und auch hier auf dieser Webseite und in den diversen Videos von uns im Internet ist das ja schon vielfach erörtert worden. Daher halten es die meisten Einrichtungen, egal ob Krippe, Kita oder Hort, so, dass mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages zugleich auch eine gesonderte „Fotoerlaubnis“ den Eltern zur Gegenzeichnung vorgelegt wird. Aber genügt das bereits?
Darüber scheint eine gewisse Unsicherheit zu herrschen. Denn immer wieder bekommen wir in unseren Fortbildungen und Seminaren die Frage gestellt, wie so eine Fotoerlaubnis denn konkret aussehen müsse, damit diese auch „rechtswirksam“ sei.
Und vor allem: Man habe ja gehört, dass alle Fotoerlaubnisse sowie unwirksam seien und, wenn überhaupt, man sich doch für jedes einzelne Foto eine gesonderte Erlaubnis vorab (!) von den Eltern geben lasse müsse.
Wie eine generelle Fotoerlaubnis aussehen muss können wir natürlich beantworten und haben auch hier in diesem Blog schon viel darüber geschrieben. Spannend ist allerdings die Frage, ob nun eine solche generelle Fotoerlaubnis – unterstellt, sie ist hinreichend ausformuliert – ausreicht oder ob nicht doch für jedes einzelne Foto eine gesonderte, für dieses bestimmte Foto angepasste Fotoerlaubnis von den Erziehern bzw. der Kitaleitung bei den Eltern eingeholt werden müsste. Zu dieser Frage gibt es tatsächlich unterschiedliche rechtliche Auffassungen – was übrigens in der juristischen Welt gar nicht so unüblich ist (frei nach „zwei Juristen, drei Meinungen“).
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
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