Kita-Übungsleiterpauschale für Arbeitnehmer*innen oder Selbstständige?
Wie ist das Arbeitsverhältnis von Übungsleiter*innen genau ausgestaltet? Hinsichtlich der Übungsleiter*in-Pauschale gibt es viele Fragen! Wie sieht mein Arbeitsverhältnis als Übungsleiter*in aus? Bin ich selbstständig oder angestellt?
26.08.2019 7 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Wie ist das Arbeitsverhältnis von Übungsleiter*innen genau ausgestaltet? Hinsichtlich der Übungsleiter*in-Pauschale gibt es viele Fragen! Wie sieht mein Arbeitsverhältnis als Übungsleiter*in aus? Bin ich selbstständig oder angestellt? Wonach wird das bemessen oder kann ich mir das aussuchen? Alle unsere +1.000!
Wie ist das Arbeitsverhältnis von Übungsleiter*innen genau ausgestaltet?
Hinsichtlich der Übungsleiter*in-Pauschale gibt es viele Fragen! Wie sieht mein Arbeitsverhältnis als Übungsleiter*in aus? Bin ich selbstständig oder angestellt? Wonach wird das bemessen oder kann ich mir das aussuchen?
In erster Linie richtet man sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich kann man sich aussuchen, in welchem Verhältnis man stehen möchte. Das was letztendlich in dem Vertrag steht, ist relativ unerheblich. Denn relevant ist, wie nach den tatsächlichen Gegebenheiten das Arbeitsverhältnis am Arbeitsort gelebt wird, unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag.
Gibt es noch weitere Faktoren? Ja. Entscheidend ist auch, wie weisungs- und sozialgebunden der Übungsleiter ist. Sprich: Inwiefern ist ein Übungsleiter an Ort, Zeit und an die Vorgaben der Arbeitsweise tatsächlich gebunden? Und wie gut ist er oder sie in den Betrieb integriert, steht er oder sie im Dienstplan, hat er oder sie feste Arbeitszeiten und keine freie Arbeitszeiteinteilung? Dies spräche eher für eine weisungsgebundene und somit Arbeitnehmer*in-Tätigkeit. Natürlich gibt es auch individuelle abweichende Konstellationen.
Die Weisungs- und Sozialabhängigkeit des Übungsleiters oder der Überleiterin ist also wichtig. Wenn die Übungsleiter*in-Tätigkeit die einzige Erwerbstätigkeitsquelle ist, spricht das auch gegen die Selbstständigkeit. Es gäbe dann nur eine*n Auftraggeber*in und der oder die Übungsleiter*in ist in wirtschaftlicher Hinsicht abhängig.
Und kann ich mich sowohl als Übungsleiter*in als auch im Kita- Vorstand engagieren? Grundsätzlich ja. Jedoch nur, wenn die Tätigkeit im Vorstand keine pädagogische ist. Die beiden Arbeiten müssen zwei abgegrenzte Bereiche darstellen, es dürfen also nicht die gleichen Tätigkeiten ausgeübt werden. Für die Verwaltungstätigkeit im Vorstand gäbe es dann noch die Ehrenamtspauschale. Solange jedenfalls, wie es zu keinen Überschneidungen der beiden Tätigkeiten kommt.
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
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