Mal anders: Wenn ein Kind bei einem Ausflug IN der Kita vergessen wird?!
Hilfe! Kind vergessen! Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Kind bei einem Ausflug in der Kita vergessen wird? Es ist der Horror vieler Eltern: die Kita macht einen Ausflug und das eigene Kind wird vergessen und muss mehrere Stunden alleine in
26.08.2019 8 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Hilfe! Kind vergessen! Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Kind bei einem Ausflug in der Kita vergessen wird? Es ist der Horror vieler Eltern: die Kita macht einen Ausflug und das eigene Kind wird vergessen und muss mehrere Stunden alleine in
Es ist der Horror vieler Eltern: die Kita macht einen Ausflug und das eigene Kind wird vergessen und muss mehrere Stunden alleine in der Einrichtung warten. Unsere Erfahrung zeigt: das passiert tatsächlich häufiger als gedacht!
Obwohl man natürlich alles tun sollte um so einen Vorfall zu vermeiden, ist es dann doch passiert. Für solche Fälle ist es wichtig zu wissen, welche Konsequenzen folgen.
Zum Einen gibt es für ein „Ereignis, das geeignet ist, das Kindeswohl zu beeinträchtigen“ eine Meldepflicht nach § 47 SGB VIII (Sozialgesetzbuch). Dazu zählt auch das Vergessen in der Kita. Kita-Träger sollten so einen Vorfall also unbedingt der Aufsichtsbehörde melden. Im Fall, das Eltern sich über den Vorfall bei der Aufsichtsbehörde beschweren ist es ebenfalls besser, wenn diese den Vorfall bereits kennt.
Außerdem sollte natürlich das Gespräch mit den Eltern gesucht werden, denn es wurde eine Pflicht aus dem Betreuungsvertrag verletzt. Um die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern zu sichern, sollten solche Vorfälle also unbedingt offen gelegt werden.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, welche Ansprüche Eltern in dem Fall gegen die Kita haben können. Können sie zum Beispiel eine Abmahnung oder Kündigung des zuständigen Erziehers oder der Erzieherin fordern? Wird eine Kündigung von einer dritten Person, die außerhalb des Vertrags zwischen Kita und Erzieher*innen steht gefordert, heißt das „Druckkündigung“.
Allerdings gibt solch einmaliges Fehlverhalten noch kein Grund zur Kündigung. Eine Abmahnung ist allerdings, den Umständen entsprechend, möglich. Diese ist aber nicht zwingend, wenn es sich wirklich um einen einmaligen Zwischenfall handelt. Wird die Abmahnung aber doch ausgesprochen, sollten die Eltern davon nichts erfahren um die Personaldaten zu schützen.
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
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