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Mit Krippenkindern auch Brandschutz üben?

Sollte man mit Krippenkindern eine Brandschutzübung durchführen? Was spricht dafür und was dagegen? Grundsätzlich sind Kitas rechtlich nicht verpflichtet mit Krippenkindern Brandschutzübungen durchzuführen. Allerdings sind sie verpflichtet,

26.08.2019 6 min Kitarechtler.de Podcast

Zusammenfassung & Show Notes

Sollte man mit Krippenkindern eine Brandschutzübung durchführen? Was spricht dafür und was dagegen?
Grundsätzlich sind Kitas rechtlich nicht verpflichtet mit Krippenkindern Brandschutzübungen durchzuführen. Allerdings sind sie verpflichtet, gewisse Brandschutzvorkehrungen zu treffen. Erzieher*innen sollten sich Gedanken darüber machen, wie sie im Falle eines Feuers oder einer anderen Gefahr vorgehen wollen. Solche Überlegungen sollten am besten auch schriftlich festgehalten werden.

Was spricht aber dafür und was dagegen Brandschutzübungen mit den Kindern durchzuführen? 
Dagegen sprechen vor allem pädagogische Überlegungen. Besonders für sehr junge Kinder ist die Krippe oft schon sehr fordernd: eine neue Umgebung ohne die Eltern, neue Personen und ein ganz neues Umfeld. Haben sie sich einmal an die Situation gewöhnt und die Krippe als einen geschützten Bereich akzeptiert, kann es dem pädagogischen Konzept widersprechen eine „Gefahr“ vorzuspielen. Kinder können durch laute Sirenen oder andere Geräusche verstört werden.

Für eine Übung sprechen dagegen Gründe der Sicherheit. Erzieher*innen sind im Ernstfall besser vorbereitet, wenn sie die Situation schon einmal erlebt haben, ganz nach dem Prinzip „learning by doing“. So können auch Lücken am Sicherheitskonzept offen gelegt werden, die sonst eventuell unentdeckt geblieben wären. 
Was passiert zum Beispiel, wenn es draußen sehr kalt ist? Wie sollen die Kinder durchgezählt werden? Wo ist der Sammelpunkt? Eine Übung mit den Krippenkindern durchzuführen kann sich also lohnen, um im Ernstfall besser vorbereitet zu sein.

Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/