Nebentätigkeit trotz Krankschreibung – erlaubt? I Betrug oder "Krankgeschrieben" I Attest als Urkunde
Als Erzieher arbeitsunfähig krank geschrieben sein, aber dennoch woanders im Nebenjob arbeiten? Muss sich das ein Kita-Träger gefallen lassen? Ist während einer durch einen Arzt festgestellten und mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) tatsächlich ...
14.08.2017 9 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Als Erzieher arbeitsunfähig krank geschrieben sein, aber dennoch woanders im Nebenjob arbeiten? Muss sich das ein Kita-Träger gefallen lassen? Ist während einer durch einen Arzt festgestellten und mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) tatsächlich belegten Arbeitsunfähigkeit die Ausübung einer Nebentätigkeit (Kellnern, Babysitten, anderweitige Kinderbetreuung) rechtlich erlaubt?
Oder kann hier ein Kita- oder Hort-Träger als Arbeitgeber richtig sauer werden, wenn dies herauskommt und darüber hinaus etwa auch noch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder gar Kündigung einleiten? Häufig kommt genau diese Frage in unseren Fortbildungsveranstaltungen auf und ist erst einmal davon zu trennen, was sich im oftmals als Regelung im Arbeitsvertrag befindet – nämlich meist ein Genehmigungsvorbehalt für die Ausübung einer Nebentätigkeit – und dem, was tatsächlich in konkreten Einzelfall noch zulässig sein kann.
Oder kann hier ein Kita- oder Hort-Träger als Arbeitgeber richtig sauer werden, wenn dies herauskommt und darüber hinaus etwa auch noch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung oder gar Kündigung einleiten? Häufig kommt genau diese Frage in unseren Fortbildungsveranstaltungen auf und ist erst einmal davon zu trennen, was sich im oftmals als Regelung im Arbeitsvertrag befindet – nämlich meist ein Genehmigungsvorbehalt für die Ausübung einer Nebentätigkeit – und dem, was tatsächlich in konkreten Einzelfall noch zulässig sein kann.
Denn eine durch die Kitaleitung oder den Träger genehmigte Nebentätigkeit besagt selbstredend noch nichts darüber aus, was im Fall einer Erkrankung als zusätzlicher Nebenerwerb (noch) zulässig ist und was eben nicht.
Denn hierfür kommt es, man muss es immer wieder betonen, auf die konkrete Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit im Hinblick auf die konkrete Tätigkeit sowohl inhaltlich als auch vom Zeitumfang im Einzelfall an.
Aber es gibt eben auch häufig eine Arbeitsunfähigkeit gerade im Erzieherbereich, die eben nicht gänzlich jeden denkbaren Nebenjob unmöglich machen. Was hierfür der Maßstab ist, ist Thema dieser Folge unseres Podcasts.
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/