Spionage-Spielzeug in Kita & Hort I Kinderschutz, Datenschutz & Personaldatenschutz
Spielzeug-Mitbringtag in der Kita: Wenn das „smarte“, neue Spielzeug mitlauscht und mitspeichert… Eine ganz neue Generation an Spielzeug macht sich neuerdings in den Kinderzimmern breit: Nämlich sogenanntes smartes Spielzeug,
30.12.2017 19 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Spielzeug-Mitbringtag in der Kita: Wenn das „smarte“, neue Spielzeug mitlauscht und mitspeichert… Eine ganz neue Generation an Spielzeug macht sich neuerdings in den Kinderzimmern breit: Nämlich sogenanntes smartes Spielzeug, welches mehr oder weniger gut in der Lage ist, mit den
Spielzeug-Mitbringtag in der Kita: Wenn das „smarte“, neue Spielzeug mitlauscht und mitspeichert.
Eine ganz neue Generation an Spielzeug macht sich neuerdings in den Kinderzimmern breit: Nämlich sogenanntes smartes Spielzeug, welches mehr oder weniger gut in der Lage ist, mit den kleinen Besitzern „smart“, d.h. schlau, im Kontext zu interagieren. Um diese Funktionen jedoch zu bieten, greift solches Spielzeug häufig auf die Rechenpower der Cloud zurück – was nichts anderes bedeutet, als dass die eigentliche Verarbeitung von der Aktion (eines Kindes) und Reaktion (des Spielzeugs / der Puppe) auf eher weit entfernten Computern stattfindet. Daher ist für solches Spielzeug auch zumeist eine Internetverbindung erforderlich, so dass die Daten entweder sofort oder nach Speicherung zeitversetzt dorthin versendet werden können.
Leider findet diese Datenverarbeitung dann häufig in Ländern statt, die den Datenschutz entweder gar nicht kennen oder eher als unverbindliche Vorgabe betrachten.
Wenn sich Eltern für ein solches Spielzeug für ihre Kinder entscheiden, mag das ihre Sache sein. Problematisch wird es allerdings, wenn solches Spielzeug auch in die Kita, Hort und Schule mitgebracht wird. Denn dann ist es auch unmittelbar eine Frage des Datenschutzes für die anderen Kinder, Erziehern und Lehrern. Der Träger wird jedoch in den wenigsten Fällen eine Erlaubnis der Eltern für das Aufnehmen ihrer Kinder durch irgendein Spielzeug, dass zufällig – und vielleicht auch unbemerkt! – mit in die Einrichtung mitgebracht wurde, vorweisen können. Muss ein Kindergarten- oder Hort- / Schul-Träger mit einem solchen Spielzeug in seinen Einrichtungen rechnen? Mit der Zeit wohl schon, mag es jetzt auch noch eine Ausnahme darstellen.
Im März 2017 ging die Meldung durch die Medien, dass 2 Mio. (!) Sprachaufnahmen, die Kinder mit einem „smarten“ Teddybären aufgenommen hatten (also diesem ihre Träume, Wünsche und Ängste anvertrauten), plötzlich im Internet frei verfügbar herumgeisterten – zusammen mit, wenn schon, dann aber richtig, 800.000 E-Mails und Passwörtern...
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
Eine ganz neue Generation an Spielzeug macht sich neuerdings in den Kinderzimmern breit: Nämlich sogenanntes smartes Spielzeug, welches mehr oder weniger gut in der Lage ist, mit den kleinen Besitzern „smart“, d.h. schlau, im Kontext zu interagieren. Um diese Funktionen jedoch zu bieten, greift solches Spielzeug häufig auf die Rechenpower der Cloud zurück – was nichts anderes bedeutet, als dass die eigentliche Verarbeitung von der Aktion (eines Kindes) und Reaktion (des Spielzeugs / der Puppe) auf eher weit entfernten Computern stattfindet. Daher ist für solches Spielzeug auch zumeist eine Internetverbindung erforderlich, so dass die Daten entweder sofort oder nach Speicherung zeitversetzt dorthin versendet werden können.
Leider findet diese Datenverarbeitung dann häufig in Ländern statt, die den Datenschutz entweder gar nicht kennen oder eher als unverbindliche Vorgabe betrachten.
Wenn sich Eltern für ein solches Spielzeug für ihre Kinder entscheiden, mag das ihre Sache sein. Problematisch wird es allerdings, wenn solches Spielzeug auch in die Kita, Hort und Schule mitgebracht wird. Denn dann ist es auch unmittelbar eine Frage des Datenschutzes für die anderen Kinder, Erziehern und Lehrern. Der Träger wird jedoch in den wenigsten Fällen eine Erlaubnis der Eltern für das Aufnehmen ihrer Kinder durch irgendein Spielzeug, dass zufällig – und vielleicht auch unbemerkt! – mit in die Einrichtung mitgebracht wurde, vorweisen können. Muss ein Kindergarten- oder Hort- / Schul-Träger mit einem solchen Spielzeug in seinen Einrichtungen rechnen? Mit der Zeit wohl schon, mag es jetzt auch noch eine Ausnahme darstellen.
Im März 2017 ging die Meldung durch die Medien, dass 2 Mio. (!) Sprachaufnahmen, die Kinder mit einem „smarten“ Teddybären aufgenommen hatten (also diesem ihre Träume, Wünsche und Ängste anvertrauten), plötzlich im Internet frei verfügbar herumgeisterten – zusammen mit, wenn schon, dann aber richtig, 800.000 E-Mails und Passwörtern...
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/