Was dürfen Kita-Erzieher*innen in einem Arbeitszeugnis an Inhalt erwarten?
Was darf alles rein in ein Arbeitszeugnis? Welche Ansprüche haben Erzieher*innen an den Inhalt? Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Die Arbeitnehmer*innen sind in der Pflicht,
26.08.2019 7 min Kitarechtler.de Podcast
Zusammenfassung & Show Notes
Was darf alles rein in ein Arbeitszeugnis? Welche Ansprüche haben Erzieher*innen an den Inhalt?
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Die Arbeitnehmer*innen sind in der Pflicht, eine der beiden Sorten auszuwählen. Das einfache Zeugnis enthält nur den Arbeitsbeginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses, sowie die Position, in der der oder die Arbeitnehmer*in tätig war.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen enthält zusätzlich noch eine umfangreichere Bewertung der Tätigkeit. Was für Erwartungen können an dieses qualifizierte Zeugnis und die enthaltene Bewertung gestellt werden?
Meist werden die Hauptaufgabenbereiche aufgelistet. Häufig aber fehlen Bereiche – was haben Arbeitnehmer*innen für Ansprüche oder können Arbeitgeber*innen einfach entscheiden? Die Erzieherin oder der Erzieher hat einen Anspruch darauf, dass alle Bereiche aufgelistet werden, von denen auszugehen ist, dass sie bzw er im späteren Berufsalltag noch eine Rolle spielen könnten.
Wenn also zum Beispiel ein*e Erzieher*in in einem speziellen Gebiet tätig war, hat sie einen begründeten Anspruch darauf, dass exakt dieses Tätigkeitsfeld auch im Arbeitszeugnis aufgeführt wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss sich beim Schreiben des Arbeitszeugnisses also die hypothetische Frage stellen: „Könnte diese Information die Erzieherin oder den Erzieher im weiteren beruflichen Weg irgendwie positiv berühren?“. Ja – dann sollte das in das Arbeitszeugnis mit reingeschrieben werden.
Wenn es dann dazu kommt, dass ein Aufgabenbereich nicht genannt wird und keine friedliche Einigung darüber gefunden werden kann – so muss die Erzieherin bzw der Erzieher beweisen, dass die Auskunft fälschlicher Weise unterlassen worden ist. Sie ist also in der sogenannten Beweispflicht, und muss beweisen, dass sie tatsächlich in erheblichem Umfang in diesem Bereich tätig war.
Hinzu kommt noch der „Zeugnisbrauch“. D.h. gewisse Dinge sind in dem Berufsfeld von Erzieher*innen so wichtig, dass in einem Arbeitszeugnis darüber auf jeden Fall gewisse Aussagen getroffen werden sollten. Dazu zählen z.B. Teamfähigkeit, Teilnahme an Fortbildungen, Zuverlässigkeit etc., Bewertungen der Art und Weise der Arbeit. Vor allem eine Aussage über den Umgang mit Kindern sollte in dem Arbeitszeugnis wiederzufinden sein.
Auf diese Bewertung – egal ob positiv oder negativ – hat die Erzieherin und der Erzieher auch einen Anspruch. Denn fehlt diese Information, entstünde womöglich ein falscher Eindruck bei dem oder der neuen Arbeitgeber*n. Alles, worüber keine Aussage getroffen wird, wird leider zu Ungunsten der Erzieher*inen ausgelegt.
Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/
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