Kitarechtler Plauderei (Podcast)

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Wenn die Stellenanzeige diskriminierend beworben wird?! I Was bedeutet das in Krippe & Kita? I Wer hat welche Rechte?

Mag die Anzeige für eine freie Erzieherstelle auch noch so neutral wirken – wird sie womöglich falsch beworben, kann Ärger drohen… Eine ganz neue Falle scheint Arbeitgebern wie Kita- und Hort-Trägern zu drohen: Nämlich der Diskriminierungsvorwurf bei d...

31.12.2017 14 min Kitarechtler.de Podcast

Zusammenfassung & Show Notes

Mag die Anzeige für eine freie Erzieherstelle auch noch so neutral wirken – wird sie womöglich falsch beworben, kann Ärger drohen… Eine ganz neue Falle scheint Arbeitgebern wie Kita- und Hort-Trägern zu drohen: Nämlich der Diskriminierungsvorwurf bei der Erziehersuche nicht

Mag die Anzeige für eine freie Erzieherstelle auch noch so neutral wirken – wird sie womöglich falsch beworben, kann Ärger drohen… 

Eine ganz neue Falle scheint Arbeitgebern wie Kita- und Hort-Trägern zu drohen:
Nämlich der Diskriminierungsvorwurf bei der Erziehersuche nicht durch Fehler in der Stellenanzeige selber, sondern aufgrund des gewählten und mit vielleicht sogar noch mit Euros beworbenen Verbreitungsweges! 

Aber der Reihe nach: Wie sicherlich bekannt ist, sind bestimmte – jedoch nicht alle, wie immer wieder irrtümlicherweise angenommen wird! – Diskriminierungen verboten bzw. können einen Schadensersatzanspruch des oder der Betroffenen auslösen. Und das sogar schon dann, wenn bereits die Vermutung (!) einer Diskriminierungsabsicht nicht hinreichend entkräftet werden kann. 

Geregelt ist das alles im AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, welches für die dort aufgeführten Diskriminierungstatbestände („Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“) nur äußerst beschränkte Ausnahmen zulässt. 

Um einer solchen Vermutung nicht gleich „Futter zu geben“ bemüht man sich – richtigerweise! – möglichst neutraler Stellenanzeigen für eine freie Stelle und versucht in diesem Zusammenhang alles das zu vermeiden, was auf eine Diskriminierungsabsicht auch nur leise hindeuten könnte.  nd den meisten Arbeitgebern gelingt dies recht gut, wobei es natürlich hier und da immer noch Ausnahmen gibt, was sicherlich der Arbeitsüberlastung und Unwissenheit geschuldet ist. Aber was gilt, wenn zwar die Stellenanzeige selber ganz neutral und letztendlich völlig harmlos aussieht, aber dann der proaktiv gewählte Verbreitungsweg die Vermutung einer Diskriminierungsabsicht begründen könnte? 

Die großen amerikanischen Internetgiganten haben aktuell genau mit diesem Vorwurf umzugehen, der nach hiesigem Recht tatsächlich auch für die hiesige Kitalandschaft eine Rolle spielen könnte...!

Alle Informationen rund um die Kitarechtler, den Hosts dieses Podcasts: Rechtsanwältin Nele Trenner und Rechtsanwalt Holger Klaus, Themen- und Schwerpunktbereiche der Expertise sowie Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: https://kitarechtler.de/